Qualitätspolitik
 

 

Qualitätspolitik und Umweltanforderungen



Die Leitung der Aszfaltút Építőipari, Szolgáltató és Kereskedelmi Kft. verpflichtet sich, im Interesse der Besserung der Marktlage unserer Firma und der Befriedigung der Ansprüche der Bauherren auf höherem Niveau, ihr Qualitätssteuerungssystem entsprechend der Anforderungen der Norm MSZ EN ISO 9001:2001 (ISO 9001:2000) dessen Anwendung die Verpflichtung unserer Gesellschaft auf der Ebene der Umwelt signalisiert, bald einzuführen. Im Interesse der Erfüllung der Erwartungen der Auftraggeber legt die Führung unserer Firma die wichtigsten Zielsetzungen des Qualitätssteuerungssystems, wie folgt fest:


1. Auf den Standort und auf die Baustellen unserer Gesellschaft dürfen aus dem Zweck von Arbeitsverrichtung nur Maschinen, Einrichtungen stationieren und betreiben, die – entsprechend der bezogenen rechtsregelischen Anforderungen – die Umwelt im ihrem Zustand während der Benützung und ausserhalb der Benützung nicht verschmutzen, die für die sichere Betreibung geeignet sind, ihre Emissionswerte  und Lärmpegel die auf die bezogenen Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge vorgeschriebenen Grenzwerte nicht übersteigen.


2. Ist die Leistung der unternommenen Aufgabe mit Abfallbildung verbunden und die Vereinbarung mit dem Subunternehmer nicht anders verfügt, so hat der Unternehmer die Pflicht, vor Beginn der Arbeit, entsprechend dem entstehenden Abfalltyp und Menge, Abfallsammler (Sammelstellen auf dem Arbeitsplatz) anzusiedeln und den entstehenden Abfall in diesen Sammlern zu versetzen. Der entstehende gefährliche Abfall ist getrennt, mit Einhaltung der Regeln des selektiven Sammelns, mit Benennung und EWC-Code des gefährlichen Abfalls zu sammeln undzwar so, dass die Gefährdung, oder Verschmutzung der Umwelt mit Sicherheit ausgeschlossen wird.


3. Die vollen Abfallsammler sind vom Standort der Firma unverzüglich, aber spätestens gleichzeitig mit der Leistung der vertraglichen Arbeit – unabhängig davon, ob der Abfall gefährlich ist, oder nicht – auf genehmigte Sammelstellen oder Deponie zu liefern, oder liefern lassen.


4. Im Falle der gefährlichen Abfälle ist  die Regierungsanordnung Nr. 98/2001. (VI.15.) über die Entsorgung der gefährlichen Abfälle einzuhalten, unter ihnen die Eihaltung der Folgenden am häufigsten vorkommt:


• Es ist verboten, den gefährlichen Abfall, während seines Sammelns, Lagerung, Transport mit Materialen, oder Abfällen wie auch immer zu mischen.
• Über die entstehenden gefährlichen Abfälle ist laut bezogener Verordnung eine Registration zu führen.
• Der gefährliche Abfall darf für den Zweck der Entsorgung an Person, oder Organisation übergeben werden, der/die über die von der Inspektion für Umweltschutz erteilte Genehmigung für die Übernahme und Entsorgung des Abfalls verfügt.
• Den Transport des gefährlichen Abfalls ausserhalb des Standortes darf  man nur durch Unternehmer verrichten lassen, der über die diesbezogene Genehmigung verfügt.
 


5. 5.Es ist sicherzustellen, dass Materialien, die die Umwelt verschmutzen, in Kanälen, in über-, oder unterirdischen Gewässern, oder in den Boden nicht gelangen dürfen. Deshalb ist im Falle eines unerwarteten Umweltereignisses (zB. Lecke von Öl, Treibstoff, kommunalen Schmutzwasser, usw.) der örtliche Leiter zu informieren und damit paralell die Abwehrung des Umweltnotstandes unverzüglich zu beginnen. Aufsaugungsmaterial (Sand, Perlit, Lappen) ist auf jeder Arbeitsstelle, bzw. jedem Standort an den angegebenen Stellen zu finden.
 


Ergeben sich während der Verrichtung der vertraglichen Tätigkeiten bezüglich der Leistung der Anforderungen irgendwelche Hindernisse, oder werden Umstände bezüglich der Gefährdung, Verschmutzung der Umwelt wahrgenommen, so möchten Sie diese sofort  dem angegebenen Bauleiter (Name: …………………………….., Tel.: …………………………) bzw. dem Beauftragten für Umweltschutz unserer Firma (Name: ………………………….,
Tel.: …………………………) signalisieren.
Wir hoffen, dass Sie Ihre unternommenen Aufgaben in der seitens unserer Gesellschaft erwarteten Qualität und auf umweltschonender Art entsprechend den bekanntgegebenen Anforderungen leisten werden.
 


Die Zielsetzungen für Qualitätspolitik können durch aktives Mitwirken jeder Arbeitnehmer unserer Gesellschaft umgesetzt werden, so ist deren Schulung und die Umsetzung in die Praxis eine hervorgehobene Aufgabe unserer Firma.
Sie überprüft ihre Qualitätspolitik regelmässig und bestimmt dementsprechend ihre Qualitätsziele.
Sie lässt ihr Qualitätssteuerungssystem durch akkreditiertes Organ zertifizieren, um dadurch auch das bevorschusste Vertrauen des Käuferkreises zu verstärken.
 


Die Einführung des Systems, seine jährliche Überprüfung und erfolgreiche Zertifikation ist Aufgabe sämtlicher Leiter der Aszfaltút Kft., denn die Durchführung dieses erhöht das Qualitätsniveau der Ausführungen und trägt zur immer grösseren Anerkennung der Gesellschaft auf dem Markt bei und erhöht die Rentabilität der Tätigkeit.

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